Tätigkeit als Übungsleiter*in
2. Die Rolle der ehrenamtlichen Helfer*innen
2.5. Persönliche Assistenz und Privatsphäre
Die Persönliche Assistenz verbringt eine gewisse Zeit mit in der fremden Wohnung, hat unter Umständen Einblick in private Angelegenheiten und die Intimsphäre. Sie nimmt z.B. teil an Telefonaten, hat Einblick in den Briefverkehr, kennt Vermögensverhältnisse oder vielleicht die Geheimzahl des Kontos. Diese Transparenz ist zunächst mal einseitig. Die persönliche Assistenz hat die Freiheit selbst zu bestimmen wie viel der/die Assistenznehmer*in von ihrem Leben mitbekommen soll. Für den/die Assistenznehmer*in ist dies allerdings nicht frei wählbar. Die Kunst im Verhältnis zwischen Assistenznehmer*in und persönlicher Assistenz ist, trotz allem was man als persönliche Assistenz mitbekommt und über den/die Andere*n weiß, den Rahmen für das Eigene und Private der/des Assistenznehmer*in zu lassen. Dies geschieht natürlich wiederum durch klare Absprachen miteinander. Zunächst wird der Umgang mit den privaten Informationen im Arbeitsvertrag, mit dem Hinweis auf Einhaltung der Schweigepflicht geregelt. Dann ist es selbstverständlich, dass die persönliche Assistenz nicht eigenmächtig die Post öffnet, Dinge aus Schubladen und Schränken nimmt oder Kontoauszüge liest. Dies regelt ein selbstverständlicher zwischenmenschlicher Umgang eigentlich von allein, wenn man sich in einer fremden Wohnung bewegt. Im Fall von persönlicher Assistenz ist diese Grenzziehung für manch eine Person nicht so klar und gleichzeitig soll auch ein selbstverständliches Bewegen in der Wohnung möglich sein. Hierüber hinaus lässt sich z.B. genau festlegen, wann die persönliche Assistenz bei Treffen oder Besuchen anwesend sein muss und wann sie den Raum verlässt, um in Bereitschaft zu sein, bis sie wieder gebraucht wird.
Im Tagesablauf gibt es Situationen, in denen der/ die Assistenznehmer*in mit anderen oder auch nur mit sich selbst allein sein möchte. Wenn man den ganzen Tag und die ganze Nacht für jede Handreichung eine persönliche Assistenz benötigt, bekommt diese Zeit große Bedeutung. Hierzu kann man Absprachen über die Bedingungen der Bereitschaftszeiten treffen, z.B. wo die persönliche Assistenz sich aufhält, wie sie erreichbar ist und den Zeitpunkt des Abholens oder andere Ablaufmodalitäten. Das konkrete Alltagsgeschehen ist aber so vielseitig, dass sich nicht alle Möglichkeiten vorhersehen und besprechen lassen.