Tätigkeit als Übungsleiter*in
2. Die Rolle der ehrenamtlichen Helfer*innen
2.6. Umgang mit der Schweigepflicht
Der/die Assistenzgeber*in verpflichtet sich, auch durch die Unterschrift unter dem Arbeitsvertrag, Stillschwiegen über alle Informationen zu bewahren, die die Assistenz über den/die Assistenznehmer*in im Laufe des Arbeitsverhältnisses erfährt. Auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht die Schweigepflicht fort (Checkliste).