Tätigkeit als Übungsleiter*in

2. Die Rolle der ehrenamtlichen Helfer*innen

2.6. Umgang mit der Schweigepflicht

Der/die Assistenzgeber*in verpflichtet sich, auch durch die Unterschrift unter dem Arbeitsvertrag, Stillschwiegen über alle Informationen zu bewahren, die die Assistenz über den/die Assistenznehmer*in im Laufe des Arbeitsverhältnisses erfährt. Auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht die Schweigepflicht fort (Checkliste).