Ursache, Entstehung, Behandlung und Pflege bei Beeinträchtigungen der zu betreuenden Menschen

2. Ursache und Entstehung von Beeinträchtigung

2.2. Pflegebedürftigkeit

Grundsätzlich kann Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes in allen Lebensabschnitten auftreten. Nach der Definition des Gesetzes sind damit Personen erfasst, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Das sind Personen, die körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können.

§ 14 SGB XI Begriff der Pflegebedürftigkeit

Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – und mit mindestens der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen. Ist eine Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegekassen mit einem Verfahrensweg festgestellt worden, besteht ein Leistungsanspruch. Es werden fünf Pflegegrade unterschieden. Mit einem Begutachtungsinstrument wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen in folgenden Bereichen begutachtet: Mobilität, Selbstversorgung, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Umgang mit krankheitsspezifischen/therapiebedingten Anforderungen, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Diese Bereiche fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in das Feststellungsverfahren ein. Der Pflegebedarf orientiert sich somit am Pflegegrad einer Person. 

Im Dezember 2017 waren in Deutschland 3,41 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hatte die Zahl der Pflegebedürftigen im Dezember 2015 bei 2,86 Millionen gelegen. Die starke Zunahme um 0,55 Millionen Pflegebedürftige (+19%) ist allerdings zum großen Teil auf die Einführung des neuen, weiter gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriffs ab dem 01.01.2017 zurückzuführen. Seitdem werden mehr Menschen als pflegebedürftig eingestuft als vor der Umstellung.

Gut drei Viertel (76% oder 2,59 Millionen) aller Pflegebedürftigen wurden zu Hause versorgt. Davon wurden 1,76 Millionen Pflegebedürftige in der Regel allein durch Angehörige gepflegt. Weitere 0,83 Millionen Pflegebedürftige lebten ebenfalls in Privathaushalten, sie wurden jedoch zusammen mit oder vollständig durch ambulante Pflegedienste versorgt. Knapp ein Viertel (24% oder 0,82 Millionen Pflegebedürftige) wurde in Pflegeheimen vollstationär betreut.

Ende 2017 waren 81% der Pflegebedürftigen 65 Jahre und älter, mehr als ein Drittel (35%) war mindestens 85 Jahre alt. Die Mehrheit der Pflegebedürftigen war weiblich (63%).

Mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit pflegebedürftig zu sein. Während bei den 70- bis 74-Jährigen rund 6% pflegebedürftig waren, wurde für die ab 90-Jährigen die höchste Pflegequote ermittelt: Der Anteil der Pflegebedürftigen an der Bevölkerung in diesem Alter betrug 71%.

Abbildung 2: Eckdaten der Pflegestatistik des statistischen Bundesamtes 2017