Arbeits- und Gesundheitsschutz

2. Arbeitsbedingungen

2.1. Schadensmeldung

Trotz aller Vorkehrungen muss klar sein, dass immer etwas passieren kann. Wir sind alle Menschen und uns passieren Fehler, in Eile, in Gedanken, oder einfach nur durch unglückliche Umstände. Entscheidend ist, dass wir verantwortungsvoll damit umgehen. Das bedeutet in erster Linie Vorkommnisse wahrzunehmen und wenn nötig anzusprechen, bis hin zur offiziellen Meldung. Ein Schaden, ein Fehler, ein Malheur ist im positiven Sinne auch immer eine Chance zu lernen, indem man sich damit auseinandersetzt, um es beim nächsten Mal anders zu machen oder ganz einfach für die Erkenntnis, warum es passiert und schief gelaufen ist.

Ist es zu einer tatsächlichen sichtbaren oder auch nicht sichtbaren Verletzung gekommen, sollte diese zur Absicherung und Beobachtung notiert und damit kommuniziert werden.

  1. Vorkommnis bei Klient*innen 

Nehmen sie einen „Schaden“ bei Ihrem/r Klient*in wahr, notieren Sie diesen bitte im Berichtsblatt. Dadurch hat die nachfolgende Person, die sich um den/die Betroffene kümmert, die Möglichkeit den Verlauf der Heilung zu beobachten.

Manchmal sieht man zunächst nichts, aber der/die Klient*in hat Schmerzen. Daraus kann im Verlauf ein blauer Fleck werden, die Schmerzen weniger oder mehr werden.

In jeder Phase müssen Sie selbst mit gesundem Menschenverstand und in Absprache mit dem/der Klient*in als erwachsene Person abstimmen und entscheiden, ob eine zeitnahe, sofortige Meldung an eine Fachkraft erfolgen muss.

2. Vorkommnis bei Ihnen 

Sind sie selbst die geschädigte Person, weil Ihnen verwendete Produkte in die Augen gekommen sind, Sie sich mit einem Gegenstand verletzt, geschnitten haben oder anderweitiges passiert ist, wie dass Sie beispielsweise gestürzt sind, dann sollten Sie dies über eine „Unfallanzeige“ notieren (Checkliste). Das ist ein separates Blatt oder ein dafür vorgesehenes Heft. Notieren Sie dort die wichtigsten Daten der Art der Verletzung, des Unfalls, den Ort, die Zeit usw..

Machen Sie sich (als Versicherte*r) eine Kopie und legen es zur Information Ihrem/r Vorgesetzten vor. Sollte sich aus einem zunächst harmlosen Vorfall ein schwierigeres gesundheitliches Problem entwickeln, ist dieser Nachweis im Nachgang sehr wichtig. Zum einen für Ihre Behandlungsmöglichkeiten, zum anderen bis hin zu Ihrer Absicherung, sollte es im schlechtesten Falle zu einer erheblichen Einschränkung oder auch Arbeitsunfähigkeit kommen.

Im Alltag fühlt sich solch eine Meldung, besonders bei Kleinigkeiten, schnell mal sehr banal und unnötig an. Machen Sie sich aber bewusst, dass auch ein kleiner Schnitt zu einer unerwarteten sich ausbreitenden Entzündung und ein einfacher Zeckenbiss bei der Arbeit im Grünen zu einer akuten Borreliose, auch noch nach Jahren, führen kann.

Der/die  Arbeitgeber*in hat genau dafür die Versicherung abgeschlossen. Um Ansprüche daraus nutzen zu können, braucht es Ihre Meldungen und Beweise. Deshalb sollte Ihr größter Anreiz sein, dass Sie es für sich selbst verschriftlichen und weiterreichen, weniger weil es von Ihnen verlangt wird.
Meldungen können nur im Zusammenhang mit dem Arbeitsauftrag erfolgen. Zur Arbeit gehört demnach auch der direkte Weg von zu Hause zur Arbeit und zurück und ganz klar die Zeit dazwischen.
Pausen sind in diesem Rahmen nicht abgedeckt. Gehen Sie sich also in Ihrer Pause Essen besorgen und stürzen in diesem Zeitraum, können hieraus keine Ansprüche in Bezug auf die Arbeit geltend gemacht werden.