Arbeits- und Gesundheitsschutz

2. Arbeitsbedingungen

2.2. Kleidung

Kleidung soll geeignet sein, Ihre Bewegungsfreiheit ausreichend zu ermöglichen, sodass sie sich natürlich bewegen können. Folglich sind Sie nicht zu Fehlhaltungen gezwungen und Gefahren werden reduziert.

Mögliche Gefahren: Hängen bleiben, ungewollt darauf stehen…alles was zu ungewollten Bewegungen führen kann, bis hin zu Unfällen. Auch Schmuck kann auf beiden Seiten zu Verletzungen führen und stellt eine Schwachstelle der Hygiene dar. 


Unfallverhütungsvorschriften: https://moodle.vsbi.online/pluginfile.php/1494/mod_book/chapter/897/Unfallverh%C3%BCtungsvorschrift.pdf

Auch der Qualität des Schuhwerks kommt eine wichtige Bedeutung zu. Es sollte Ihnen zu Ihrem Schutz festen Halt bieten, rundherum den Fuß stabilisieren, ihn sicher im Schuh halten.

Um nicht die Wohnung zu verschmutzen bzw. Sie vor den Gegebenheiten vor Ort zu schützen, gibt es sogenannte Überzieher, „Handschuhe für die Füße“. So lange möglich, können Sie vor Ort verbleiben und wiederverwendet werden.

Die Häufigkeit der Reinigung und des Wechselns Ihrer Kleidung ist abhängig von der Häufigkeit der Einsätze und der Infektionsgefahr, die von den Haushalten oder Personen ausgeht. Sie sollte bei mindestens 60 Grad gewaschen werden können. Im Dienstauftrag steht Praktikabilität immer vor „Schönheit“. Im optimale Fall wird diese entsprechend der Anforderungen gestellt, auch nur einzelne Teile (Bsp. Schürze, Überzieher). Das hat oftmals auch den Vorteil der Sicherheit gegenüber dem/der Klient*in. Die Zugehörigkeit vor Eintritt ins Private ist geklärt, wenn Personal wechselt.

Für ungewöhnliche Situationen oder einmalige Notwendigkeiten gibt es „Einmalschürzen“.

In besonderen Situationen, Betreute leiden z.B. unter akuter Infektion, Durchfall, sind jegliche Einmal-Schutz-Produkte in einem separaten Müllbeutel, am besten direkt nach dem Einsatz, in der Restmülltonne zu entsorgen.