Arbeits- und Gesundheitsschutz
Sjedište: | VSBI Learning Center |
E-kolegij: | Schulung für Unterstützer*innen im Alltag - Bad Salzungen |
Knjiga: | Arbeits- und Gesundheitsschutz |
Otisnuo/la: | Gost (anonimni korisnik) |
Datum: | subota, 24. svibnja 2025., 05:44 |
Opis
Hier lesen Sie einen Text zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.
1. Arbeits- und Gesundheitsschutz
Hier erhalten Sie Informationen zu den rechtlichen Grundlagen.
1.1. Eine Unternehmer*innenpflicht Ihnen gegenüber
Ihr/e Arbeitgeber*in ist zum einen
verpflichtet Sie und Ihre Kolleg*innen
ausreichend zu versichern (siehe Modul 1) und zum anderen hat er/sie dafür Sorge zu
tragen, dass Ihre Arbeitsbedingungen ausreichende Aufmerksamkeit und
Ausstattung bedürfen.
Betrachtung:
- Hinsichtlich der Auswirkungen der Arbeit auf Ihre Gesundheit,
- Mit dem Ziel der Prävention (Vorsorge) arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen und Berufskrankheiten.
Im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 2 Abs. 1 (1996) wird Arbeitsschutz wie folgt definiert: "Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinne dieses Gesetzes sind Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit".
ArbSchG - Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit.
Der Gesundheitsschutz umfasst konkret definierte und gesetzlich geregelte Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für das Leben oder die Gesundheit der Menschen. Vorsorge-, Verursacher- und Kooperationsprinzip bilden die Handlungsgrundlagen des Gesundheitsschutzes, der sich in nahezu alle Lebensbereiche erstreckt (BZgA).
In diesen Themenbereich fließen viele Gesetze und Verordnungen hinein.
Beispiele dafür sind:
- Recht auf Urlaub,
- Gleichbehandlung,
- Regeln zu den Arbeitszeiten (also auch den Pausen),
- Mutterschutz,
- Infektionsschutzgesetz,
- Unfallverhütung (Vorschriften),
- Verkehrssicherheit,
um nur Einige zu nennen.
Für die Einhaltung und Gestaltung der Prozesse im Unternehmen sollte es immer eine ernannte Person geben, die die Verantwortung für den Schutz des/der Mitarbeiter*in trägt. Umso kleiner die Organisation, desto öfter ist es der/die Chef*in selbst.
Im Eigeninteresse reduziert jede/r Unternehmer*in damit mögliche Haftungsansprüche.
1.2. Ihre Pflichten
Mit Ihrem Vertrag und den entsprechenden Unterweisungen sind auch Sie gefordert, Ihren Teil einzubringen. Nur wenn beide Seiten sich ausreichend beteiligen, kann man ganz sachlich einem Vertrag und hier ganz konkret dem Anspruch an den Arbeits- und Gesundheitsschutz gerecht werden.
Sie sind der/die Versicherte, der/die verpflichtet ist, gemäß den Vorgaben des/der Unternehmer*in sich für ihre eigene Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, sowie für Sicherheit und Gesundheitsschutz derjenigen einzusetzen, die von Ihren Handlungen oder Unterlassungen betroffen sind (DGUV Vorschrift 1, § 15 (1)).
Hier sehen Sie ganz deutlich Ihre Position: Zum einen als Arbeitnehmer*in mit allen Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag und zum anderen mit Ihrer Verantwortung im Rahmen des eigentlichen Auftrages gegenüber den Menschen, die Ihrer Unterstützung bedürfen.
Machen Sie sich bei all den vielen unterschiedlichen Empfehlungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz immer wieder deutlich, dass dies keinen fernen Theorien entspringt, sondern es von höchster Bedeutung ist, dass sie kurz UND langfristig sich und Ihre Betreuten schützen.
Falscher Ehrgeiz hat da nichts zu suchen. Sie tuen weder sich noch Ihren Kolleg*innen und Klient*innen etwas Gutes, wenn Sie übereifrig die Sinnhaftigkeit ausblenden und über Risiken und vorhandene Probleme hinweggehen.
Es geht wie überall um ein gesundes Maß. Und wenn Ihnen dieses zu beurteilen schwerfällt, nehmen Sie Rücksprache auf Seiten der Betreuten und/oder auch der Vorgesetzten.
Besonders im ambulanten, privaten Bereich sitzen Sie mit Ihrem*r Betreuten „in einem Boot“. Informieren Sie Ihr Gegenüber regelmäßig über Ihr Handeln und Ihre Beweggründe. Manche Dinge scheinen im Privaten befremdlich. Wenn Sie jedoch die Gründe aufzeigen und erklären, erfahren Sie das Verständnis Ihres Gegenübers. Und nicht nur das, im besten Fall wird er/sie sein/ihr mögliches dazu einbringen.
So erleben Betroffene/Außenstehende manche Schutzmaßnahmen oder rückenschonende Techniken als übertriebenen, unnötigen Aufwand. Wenn Sie aber hinter der Sache stehen und aufklären, wird es mit der Zeit auch zum Selbstverständnis der Betreuten, die Sie für Ihre Sorgsamkeit schätzen lernen.
2. Arbeitsbedingungen
Hier erfahren Sie etwas über Schadensmeldungen, Arbeitskleidung sowie rückenschönendes Arbeiten.
Im ambulanten Umfeld überschneiden sich die Lebenswelten der Assistenzgeber*innen und Ihr Arbeitsplatz und Einsatzort. Beide Anforderungen haben gleichwertiges Recht. Deshalb stellt die Arbeit im privaten, ambulanten Umfeld immer einen Raum kreativer Kompromisse dar, der allen Belangen und gesetzlich, behördlichen Anforderungen genügen sollte.
Bevor Sie also zur Auftragserfüllung gehen, sollten Sie davon ausgehen können, dass die Verantwortlichen Ihres Unternehmens (Auftragsnehmer*innen) die Bedingungen zur Erfüllung des Auftrages geschaffen und mit den Auftraggeber*innen abgesprochen haben.
Es geht also darum, schon im Vorfeld, in der Planung und Organisation Möglichstes zu tun und bereitzustellen, damit die Risiken für Unfälle und Schäden für alle Beteiligten minimiert, vermieden werden (Prävention).
Sollten Sie trotzdem Feststellungen machen, die Ihrer Pflichterfüllung und Ihrem verantwortungsvollen Handeln entgegenstehen, sollten Sie dies ausreichend kommunizieren. Wenn es Ihren Klient*innen möglich ist auf einfachem Wege darauf einzugehen und Abhilfe zu schaffen, ist es direkt kommuniziert. Kann es so nicht geklärt werden, liegt es in der Verantwortung Ihre/r Vorgesetzten abzustimmen, welche Möglichkeiten bestehen, die Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Erst durch Ihre Rückmeldungen geben Sie Ihrem Unternehmen die Möglichkeit ganz praktisch den theoretischen Anforderungen gerecht zu werden.
Beispiel:
Pflegemittel zum Verbrauch
In der Regel erhält jede/r Assistenznehmer*in, bei bescheinigtem Pflegegrad notwendige Desinfektionsmittel,
Schutzschürzen, Handschuhe…. Hierbei handelt es sich um Produkte im Wert von 40€, jeden
Monat. Grundsätzlich besorgt sich jede/r, bei seinem/ihrem Dienstleister der Wahl (Apotheke, Sanitätshaus, …) die
Produkte, die er/sie braucht. Manche haben diese Organisation an den Dienst
übergeben. Wichtig ist also, dass Sie wissen, was es da alles gibt, wo und über wen Sie
es bekommen können, um sich und andere zu schützen.
Alles was nicht zu diesem „Paket der Pflegemittel zum Verbrauch“ gehört, Sie aber benötigen, ist an Ihren Ansprechpartner*in/Vorgesetzten zu richten, im Rahmen dessen/deren Verantwortung für Ihren Arbeits- und Gesundheitsschutz.
2.1. Schadensmeldung
Trotz aller Vorkehrungen muss klar sein, dass immer etwas passieren kann. Wir sind alle Menschen und uns passieren Fehler, in Eile, in Gedanken, oder einfach nur durch unglückliche Umstände. Entscheidend ist, dass wir verantwortungsvoll damit umgehen. Das bedeutet in erster Linie Vorkommnisse wahrzunehmen und wenn nötig anzusprechen, bis hin zur offiziellen Meldung. Ein Schaden, ein Fehler, ein Malheur ist im positiven Sinne auch immer eine Chance zu lernen, indem man sich damit auseinandersetzt, um es beim nächsten Mal anders zu machen oder ganz einfach für die Erkenntnis, warum es passiert und schief gelaufen ist.
Ist es zu einer tatsächlichen sichtbaren oder auch nicht sichtbaren Verletzung gekommen, sollte diese zur Absicherung und Beobachtung notiert und damit kommuniziert werden.
- Vorkommnis bei Klient*innen
Nehmen sie einen „Schaden“ bei Ihrem/r Klient*in wahr, notieren Sie diesen bitte im Berichtsblatt. Dadurch hat die nachfolgende Person, die sich um den/die Betroffene kümmert, die Möglichkeit den Verlauf der Heilung zu beobachten.
Manchmal sieht man zunächst nichts, aber der/die Klient*in hat Schmerzen. Daraus kann im Verlauf ein blauer Fleck werden, die Schmerzen weniger oder mehr werden.
In jeder Phase müssen Sie selbst mit gesundem Menschenverstand und in Absprache mit dem/der Klient*in als erwachsene Person abstimmen und entscheiden, ob eine zeitnahe, sofortige Meldung an eine Fachkraft erfolgen muss.
2. Vorkommnis bei Ihnen
Machen Sie sich (als Versicherte*r) eine Kopie und legen es zur Information Ihrem/r Vorgesetzten vor. Sollte sich aus einem zunächst harmlosen Vorfall ein schwierigeres gesundheitliches Problem entwickeln, ist dieser Nachweis im Nachgang sehr wichtig. Zum einen für Ihre Behandlungsmöglichkeiten, zum anderen bis hin zu Ihrer Absicherung, sollte es im schlechtesten Falle zu einer erheblichen Einschränkung oder auch Arbeitsunfähigkeit kommen.
Im Alltag fühlt sich solch eine Meldung, besonders bei Kleinigkeiten, schnell mal sehr banal und unnötig an. Machen Sie sich aber bewusst, dass auch ein kleiner Schnitt zu einer unerwarteten sich ausbreitenden Entzündung und ein einfacher Zeckenbiss bei der Arbeit im Grünen zu einer akuten Borreliose, auch noch nach Jahren, führen kann.
Der/die Arbeitgeber*in hat genau dafür die Versicherung abgeschlossen. Um Ansprüche daraus nutzen zu können, braucht es Ihre Meldungen und Beweise. Deshalb sollte Ihr größter Anreiz sein, dass Sie es für sich selbst verschriftlichen und weiterreichen, weniger weil es von Ihnen verlangt wird.
Meldungen können nur im Zusammenhang mit dem Arbeitsauftrag erfolgen. Zur Arbeit gehört demnach auch der direkte Weg von zu Hause zur Arbeit und zurück und ganz klar die Zeit dazwischen.
Pausen sind in diesem Rahmen nicht abgedeckt. Gehen Sie sich also in Ihrer Pause Essen besorgen und stürzen in diesem Zeitraum, können hieraus keine Ansprüche in Bezug auf die Arbeit geltend gemacht werden.
2.2. Kleidung
Kleidung soll geeignet sein, Ihre Bewegungsfreiheit ausreichend zu ermöglichen, sodass sie sich natürlich bewegen können. Folglich sind Sie nicht zu Fehlhaltungen gezwungen und Gefahren werden reduziert.
Mögliche Gefahren: Hängen bleiben, ungewollt darauf stehen…alles was zu ungewollten Bewegungen führen kann, bis hin zu Unfällen. Auch Schmuck kann auf beiden Seiten zu Verletzungen führen und stellt eine Schwachstelle der Hygiene dar.
Unfallverhütungsvorschriften: https://moodle.vsbi.online/pluginfile.php/1494/mod_book/chapter/897/Unfallverh%C3%BCtungsvorschrift.pdf
Auch der Qualität des Schuhwerks kommt eine wichtige Bedeutung zu. Es sollte Ihnen zu Ihrem Schutz festen Halt bieten, rundherum den Fuß stabilisieren, ihn sicher im Schuh halten.
Um nicht die Wohnung zu verschmutzen bzw. Sie vor den Gegebenheiten vor Ort zu schützen, gibt es sogenannte Überzieher, „Handschuhe für die Füße“. So lange möglich, können Sie vor Ort verbleiben und wiederverwendet werden.
Die Häufigkeit der Reinigung und des Wechselns Ihrer Kleidung ist abhängig von der Häufigkeit der Einsätze und der Infektionsgefahr, die von den Haushalten oder Personen ausgeht. Sie sollte bei mindestens 60 Grad gewaschen werden können. Im Dienstauftrag steht Praktikabilität immer vor „Schönheit“. Im optimale Fall wird diese entsprechend der Anforderungen gestellt, auch nur einzelne Teile (Bsp. Schürze, Überzieher). Das hat oftmals auch den Vorteil der Sicherheit gegenüber dem/der Klient*in. Die Zugehörigkeit vor Eintritt ins Private ist geklärt, wenn Personal wechselt.
Für ungewöhnliche Situationen oder einmalige Notwendigkeiten gibt es „Einmalschürzen“.
In besonderen Situationen, Betreute leiden z.B. unter akuter Infektion, Durchfall, sind jegliche Einmal-Schutz-Produkte in einem separaten Müllbeutel, am besten direkt nach dem Einsatz, in der Restmülltonne zu entsorgen.
2.3. Rückenschonendes Arbeiten
Wer zu Hause betreut, ist auch körperlich gefordert. Damit der Rücken nicht leidet, sollten Sie einige Techniken kennen und Hilfsmittel benutzen. Sie können auch gezielt den Rücken stärken, indem Sie Kurse zu einer Rückenschule besuchen. Häufig werden diese von Krankenkassen mitfinanziert. Auch gibt es Kurse der Pflegekassen für Betreuer*innen und pflegende Angehörige, welche Techniken vermitteln, rückenschonend zu arbeiten.
Wie bereits aufgeführt, spielen geeignetes Schuhwerk und Kleidung eine wichtige Rolle. Auch das richtige Atmen kann unterstützen, indem Sie beispielsweise mit der Anstrengung ausatmen.
Erlauben Sie sich immer wieder, bei aller Bedürftigkeit Ihres/r Klient*in, den Eigenschutz vorn anzustellen.
Machen Sie sich deutlich, dass niemandem geholfen ist, wenn Sie sich zu gedankenlosen Gefälligkeiten verleiten lassen oder Ihre Grenzen überschreiten, wenn Sie in Folge selbst einen Schaden davontragen und eben auch für den/die Klient*in und das Team kurz, oder auch langfristig ausfallen.
Rückenschonendes Arbeiten: https://moodle.vsbi.online/pluginfile.php/1494/mod_book/chapter/898/R%C3%BCckenschonendes%20Arbeiten.pdf
3. Hygiene und Ökologie
Hier erhalten Sie Informationen zu Hygiene in unterschiedlichen Kontexten.
"Hygiene" leitet sich von der Göttin „Hygieia“ ab, die für Gesundheit steht.
Unterschiedlicher Lebensbereich, unterschiedliche
Hygiene !!!
Im Privaten also anders als im öffentlichen Raum.
Der Anspruch an Hygiene erschließt sich aus dieser Verortung und dem daraus resultierenden Erkennen und Eingehen auf vorhandene Faktoren, die die Gesundheit des/der Einzelnen beeinflussen. Dass was Sie folglich tun, sind Möglichkeiten der Vorsorge und Verhinderung von Krankheiten.
Mit Klient*innen unterwegs, sind also höhere Hygienemaßnahmen angebracht, als im privaten Raum. Die erhöhten Anforderungen im öffentlichen Raum ergeben sich durch erhöhte Kontaktzahlen und –möglichkeiten.
Je nach Krankheitsbild (Risiko) und dem damit verbundenen Immunsystem Ihres/r Klient*in, sind unterschiedliche Hygieneverhalten und -maßnahmen zu leben.
Wichtig für Sie ist zu Beginn und Ende eines Einsatzes, die Wahrnehmung der Pflicht sich selbst und andere zu schützen. Wenn Sie den einen Einsatzort verlassen und z.B. Schutzkleidung ablegen und/oder sich an der Schwelle die Hände desinfizieren, schützen Sie den/die nächste*n Klient*in vor der Möglichkeit, dass der/die vorangegangene schädliche Keime vorweist. Außerdem schützen Sie dadurch am Ende des Tages auch Ihre eigene Familie.
Welche Keime krankheitserregend sind, hängt im Besonderen auch vom Krankheitsbild und Gesundheitszustand jedes/r Einzelnen ab. Es soll deutlich machen, dass Sie sich entsprechend dieses Beispiels nicht unbedingt in einem Haushalt mit höherem Risiko befunden haben, sondern eine dort normale Keimart und –anzahl für einen anderen ganz individuell eine Gefahr darstellen kann.
Das nennt man Infektionskette, die Sie durch Ihr umsichtiges Verhalten durchbrechen können.
3.1. Hauswirtschaft und Haut
Ökologie kommt von dem Rückschluss zu „Oikos“, mit der Bedeutung „Haus“ oder „ein Platz, um zu leben“. Machen Sie sich deutlich, wie wichtig der „Platz zu leben“ für die Gesundheit von Ihnen und Ihren Klient*innen ist. Es bedarf des gesunden Milieus, also dem guten Maß zwischen „zu sauber“ und „zu dreckig“.
Handschuhe nutzen Sie im privaten Umfeld vorrangig zum Eigen- und Fremdschutz. Desinfektion im privaten Umfeld sollte vorrangig nur an der Schnittstelle zu uns und anderen Betreuten verwendet werden. D.h. wenn Sie den Raum betreten, um eine mögliche Keimübertragung von außen nach innen zu verhindern und wenn Sie den Ort verlassen, um sich und kommende Kontakte nach außen zu schützen. Vermeiden Sie ansonsten grundsätzlich Desinfektionen im privaten Bereich.
Ein ausgeglichenes Milieu von Keimen ist notwendig für den Erhalt der Gesundheit. Deshalb sind einfache Reinigungsmittel ausreichend. Sie sind immer auf der sichereren Seite, wenn Sie Hygieneprodukte durch wischen auf die Fläche auftragen. Diverse Reiniger und Desinfektionsmittel entwickeln beim Sprühen ungünstige Gase, die vom Menschen nicht über die Schleimhäute und Atemwege aufgenommen werden sollten.
Infektionsquellen im Haushalt bestehen immer, egal ob es sich um natürliche Darmbakterien oder z.B. krankmachende Salmonellen im Zusammenhang mit Lebensmitteln handelt.
Allein die Regelmäßigkeit von hauswirtschaftlichen Maßnahmen reduziert die Keimbesiedlung auf ein gesundes normales Maß. Auch das regelmäßige Lüften ist eine Möglichkeit zum Gleichgewicht der Besiedlung beizutragen.
Demnach gilt besonders im privaten Umfeld auch der Grundsatz „viel hilft nicht viel“.
Das können Sie auf die unterschiedlichsten Bereiche anwenden, sei es die Intensität der verwendeten Produkte oder die Dauer der Nutzung von Handschuhen.
Handschuhe gibt es in unterschiedlichen Größen. Achten Sie darauf, dass sie leicht handzuhaben sind. Manche Menschen haben Schwierigkeiten/Hautprobleme mit dem Material. Viele Haushalte mit normaler Reinlichkeit stellen keine Notwendigkeit für die Nutzung dar. Ihre Haut hat mit der Schwitzfeuchte möglicherweise ähnliche Probleme wie mit dem regelmäßigen Wasserkontakt selbst, oder der Reaktion auf Reinigungsmittel.
Auch hier gilt beim normalen Gebrauch ein gutes Maß abzuwägen zwischen Umweltschutz, Gesundheitsschutz und Notwendigkeit.
Gesundheitsschutz bedeutet also auch, dass Ihre eigene Gesundheit voransteht. Deshalb sprachen wir vorab auch von Kompromissen in der Häuslichkeit, die Sie gegenüber Klient*innen im privaten Umfeld eingehen müssen, ABER auch diese gegenüber Ihrer Gesundheit.
Für beide Seiten ist grundsätzlich eine normale Keimbesiedlung essenziell für die Ausbildung und den Erhalt eines funktionierenden Immunsystems. Dazu gehören auch eine intakte Haut und Schleimhäute als Eintrittspforte des Körpers.
Demnach ist es wichtig, dass Sie selbst ausreichend auf Ihre Gesundheit achten und Ihre Haut pflegen.
Zur Hautpflege gehört nicht nur das regelmäßige Rückfetten durch Cremes. Waschen Sie Ihre Hände selten. Viel Wasser und Seifenkontakte sind heute oft problematischer als regelmäßiges desinfizieren, da viele Desinfektionsmittel mittlerweile ausreichend rückfettende Bestandteile aufweisen. Auch Handschuhe kann man desinfizieren, somit vermeiden Sie auch unnötigen Müll und Handschuhwechsel.
Hautschutz- und Händehygieneplan: https://moodle.vsbi.online/pluginfile.php/1494/mod_book/chapter/900/Hautschutz-%20und%20H%C3%A4ndehygieneplan.pdf
Spezielle Maßnahmen sind also erst dann geboten, wenn ein besonderes Krankheitsgeschehen droht oder vorliegt.
3.2. Spezielle Hygiene
Wenn Sie Handschuhe ganz bewusst nutzen, da sie von einer Infektionsgefahr ausgehen, sollten Sie am Ende des Einsatzes darauf achten, die Handschuhe auch dementsprechend sorgsam auszuziehen, sodass die Trennung zwischen geschütztem Körperteil und schutzbietendem Produkt (z.B. Handschuh) erhalten bleibt.
Eine erhöhte Infektionsgefahr kann, wie bereits dargestellt, schon durch normale, übliche Keime, wie Erkältungskeime oder Darmkeime bestehen. Menschen mit einem normalen Immunsystem, die nicht zu bestimmten Risikogruppen (Bsp. Kleinkinder, Alte, Beatmete, …) gehören, können derartige Auseinandersetzungen mit Keimen gut verarbeiten. Für Menschen mit Risiko kann dies bedeuten, dass die für andere übliche Erkältung zu Komplikationen, wie einer Lungenentzündung, führen kann und damit für sie lebensgefährlich ist.
Welche speziellen Hygienemaßnahmen dann im Einzelfall zur Anwendung zu bringen sind, sollten Sie über fachliche Vorgaben von Ihrem/r Vorgesetzten erfahren. Diese/r hat demnach auch zu Ihrem Schutz die entsprechenden Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Dasselbe gilt auch bei einem Infektionsgeschehen mit speziellen Keimen, sei es die saisonale Grippe (Influenza), ein Magen-Darm-Virus (Norovirus), oder neuartige Viren wie die Corona-Viren, auch die steigende Anzahl multiresistenter Keime (Checkliste: Unterweisung).
Auch wenn Sie eine Situation verunsichert, weil sich ein Krankheitsgeschehen anbahnt, ziehen Sie Ihre/n Vorgesetzte*n zu Rate.
Das trifft im gleichen Maße auf Sie zu, wenn sie sich angeschlagen fühlen und es in Ihrer Verantwortung liegt, andere zu schützen.
Die Frage ist dann, ob Sie zunächst Ihr Empfinden abklären lassen müssen, oder wie Sie Ihr Gegenüber ausreichend durch Maßnahmen schützen können.
3.3. PsychoHYGIENE
Eine möglichst professionelle Haltung hilft. Machen Sie sich immer wieder Ihren „Auftrag“ bewusst: Es geht vorrangig um die Sache und die Beziehung zum/zur Klient*in definiert eher den Teil einer Form des Umgangs
Das bedeutet sich gegebenenfalls abzugrenzen, aber dennoch eine vertraute Basis für ein Miteinander zu haben. Sicher sind Sie sich bewusst, dass für die Tätigkeit als Übungsleiter*in ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen notwendig ist, um eine gute Beziehung zueinander zu haben. Dazu ist auch ein Maß an Nähe notwendig. Wie viel Nähe, hängt von der eigenen Persönlichkeit ab. Daher sollten Sie auf sich hören und eine Balance zwischen Nähe und Distanz halten.
Zu viel Nähe kann dann problematisch werden, wenn die Probleme des/der Klient*in auch Ihre eigenen werden und Sie sich als Übungsleiter*in damit identifizieren. Es besteht dann auch die Gefahr, dass Sie Situationen oder Äußerungen als zu persönlich nehmen. Als Familienangehörige*r ist dies eine noch größere Herausforderung.
Daran orientiert, hilft ein professioneller Standpunkt ganz praktisch auch im Sinne der Hygiene die gewisse Distanz zu wahren. Die gleiche, die hilft, Übertragungsrisiken niedrig zu halten.
Zu viel Distanz kann von außen als Ablehnung oder Desinteresse wahrgenommen werden. Dies ist dann schwierig, wenn wichtige Themen, Situationen oder Zustände übersehen werden könnten.
Ohne eine gesunde Balance darin können Überlastung, Motivationsverlust und Missverständnisse die Folge sein. Seien Sie wachsam und bereit, Erlebtes immer wieder neu anzuschauen, um zu lernen und auch mit Erkenntnissen daraus immer wieder neu anzufangen. Für das richtige Maß im Umgang bedarf es die Geduld und Bereitschaft lebenslang in dieser Art zu lernen.
4. Quellen
- Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BWG) (2020): URL: https://www.bgw-online.de/DE/Home/ (zuletzt zugegriffen am: 04.02.2021).
- Bundesamt der Justiz und Verbraucherschutz (2020): Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit. URL: https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/ (zuletzt zugegriffen am 04.02.2021).
- Schweior-Popp.S., Sitzmann, F. & Ullrich, L. (Hrsg.) (2020): Thiemes Pflege. Das Lehrbuch für Pflegende in der Ausbildung (15. Aufl.). Stuttgart. Thieme.