Tätigkeit als Übungsleiter*in
Hier finden Sie einen Text mit grundlegenden Informationen zu Ihrer Tätigkeit als Übungsleiter*in.
2. Die Rolle der ehrenamtlichen Helfer*innen
2.1. Weisungsgebundenes Arbeiten
Als persönliche/r Assistent*in einer Person – er/sie wird als Assistenzgeber*in bezeichnet – wird weisungsgebunden gearbeitet. Weisungsgebunden zu arbeiten bedeutet, die Aufgabe nach den Anweisungen und unter Anleitung des/der Assistenznehmer*in auszuführen. Hierbei ist es von besonderer Bedeutung, dass die Assistenz ihre eigenen Einstellungen, Bedürfnisse, Wünsche, Gewohnheiten und Handlungen zurücknehmen kann. Die Grundlagen hierfür sind die Achtung der Assistenznehmer*in als Expert*in des eigenen Lebens, der Respekt vor Entscheidungen und die Akzeptanz und Toleranz gegenüber seinem/ihrem Lebensstil, auch dann, wenn die Lebensgestaltung und Lebensentscheidungen sich von den eigenen Ansichten und Einstellungen unterscheiden. Eine solche Grundhaltung ist fundamental, denn nur so kann der/die Assistenznehmer*in das eigene Leben frei und unabhängig gestalten. Um Unsicherheiten abzubauen und Enttäuschungen vorzubeugen, ist es deshalb unabdingbar, dass zu Beginn klare Absprachen getroffen werden und dass immer wieder Raum gegeben wird, um Unsicherheiten auszusprechen.
Wenn auch grundsätzlich die Ausübung von Tätigkeiten weisungsgebunden ist, so kann bei bestimmten Aufgaben nach einer gewissen Einarbeitungszeit ein selbstständiges Arbeiten vorausgesetzt werden, wie zum Beispiel die Erledigung von Hausarbeiten, die nach einer bestimmten Reihenfolge ablaufen. Um hier mögliche Bevormundung vorzubeugen, ist es wichtig im Vorfeld klare Absprachen zu treffen, in welchen Bereichen und in welcher Form dem/der Assistenznehmer*in Handlungsfreiräume gegeben werden.