2. Die Rolle der ehrenamtlichen Helfer*innen

2.2. Handeln für Assistenznehmer*innen

An die grundlegende Aufgabe weisungsgebunden zu handeln, schließt sich die Aufgabe an, stellvertretend für den/die Assistenznehmer*in oder in dessen/deren Auftrag zu handeln. Es können Situationen auftreten, in denen die persönliche Assistenz für den/ die Assistenznehmer*in handeln muss, während diese/r abwesend ist. Um auch hier Missverständnissen vorzubeugen, ist es wichtig, Absprachen zu treffen. Da aber nicht jede Situation voraussehbar ist, ist es wichtig, bei Unsicherheiten vorher Rücksprache mit dem/der Assistenznehmer*in zu halten. Auf keinen Fall darf z.B. eine Unterschrift geleistet werden, ohne dass der/die Assistenznehmer*in dazu eine klare Anweisung gegeben hat.