2. Die Rolle der ehrenamtlichen Helfer*innen

2.7. Gemeinsames Auftreten

Assistenznehmer*innen mit einem hohen Hilfebedarf treten in der Öffentlichkeit überwiegend gemeinsam mit der persönlichen Assistenz in Erscheinung. Häufig wird der/die Assistenznehmer*in nicht als eigene Person wahrgenommen, sondern entweder zusammen mit der persönlichen Assistenz als Duett angesehen oder als eigenständige Person gar ignoriert. Um möglichen Konflikten vorzubeugen, lassen sich einige Verhaltensregeln für den Umgang damit festlegen, z.B. kann eine Absprache sein, dass der/die persönliche Assistent*in sich etwas abseits im Hintergrund hält, wenn der/die Assistenznehmer*in mit einer anderen Person spricht. Oder es wird vereinbart, dass der/die Assistenznehmer*in deutlich macht, wann die persönliche Assistenz sich zurückzuziehen soll. In diesem Fall können auch hier klare Absprachen, Erwartungen und Ansprüche an das Verhalten vorab geklärt werden. Für den/die Assistenznehmer*in ist es unangenehm und diskriminierend, wenn eine dritte Person, etwa ein/e Verkäufer*in, nur mit der persönlichen Assistenz spricht und ihn/sie selbst nicht wahrnimmt. Besonderes gilt dies für Arztbesuche oder Behördengänge. Die persönliche Assistenz sollte sich hier ganz besonders ihrer Rolle bewusst sein. Wenn Sie unsicher ist, wie sie sich in der Situation, z.B. bei dem/der Ärzt*in gegenüber verhalten soll, sollte sie den/die Assistenznehmer*in fragen. Grundsätzlich gilt, dass der/die Assistenznehmer*in für sich selbst spricht, es sei denn es ist etwas anderes vereinbart. Die konkrete Umsetzung der Verhaltensabsprache setzt von der persönlichen Assistenz auch eine sensible Einschätzung der Situation voraus. Ihr Verhalten basiert auf ihrer Haltung und der damit verbundenen Auseinandersetzung mit der eigenen Rolle.