3. Organisatorische und rechtliche Rahmenbedingungen für unsere Übungsleiter*innen

3.3. Versicherungsschutz

Solange Sie im Rahmen der Übungsleiter*innentätigkeit handeln, sind Sie haftpflicht- und unfallversichert. Die Haftpflichtversicherung hat der VSBI e.V. eigens für diese Zwecke abgeschlossen. Sie deckt Schadensfälle ab, bei denen Sie in Ausübung der Tätigkeit Schäden an Eigentum des/der Klient*in oder Dritter verursachen.

Die Unfallversicherung ist über die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) sichergestellt und umfasst neben den Kerntätigkeiten auch die damit verbundenen Wege. Die Unfallmeldung bei der Berufsgenossenschaft übernimmt der Verein. Den Vorgang der Unfallmeldung durch Sie an den Verein beschreibt die Anlage zum Übungsleitervertrag: „Arbeitsunfall‘ (Checkliste).

Wichtig ist natürlich die Übereinstimmung des Zeitpunktes des Versicherungsfalles mit dem Einsatz als Übungsleiter*in im Tätigkeitsnachweis.