Tätigkeit als Übungsleiter*in
Uvjet dovršenosti
Hier finden Sie einen Text mit grundlegenden Informationen zu Ihrer Tätigkeit als Übungsleiter*in.
3. Organisatorische und rechtliche Rahmenbedingungen für unsere Übungsleiter*innen
3.4. Anrechnung auf andere Leistungen, Steuerrecht
Der Rahmen der Übungsleiter*innentätigkeit umfasst wichtige gesellschaftliche Aufgaben. Der Gesetzgeber hat in verschiedenen Regelungen diese Tätigkeiten hoch bewertet und entsprechend steuer- und leistungsrechtlich besonders gut gestellt. So soll es Menschen in allen Lebenslagen ermöglicht werden, entsprechende Tätigkeiten auszuüben und die entstehenden Aufwendungen erstattet zu bekommen. Dabei soll insbesondere verhindert werden, dass dritte Stellen, wie z.B. das BAFöG-Amt und Träger von Grundsicherungsleistungen, die Aufwandsentschädigung zum Nachteil der als Übungsleiter*innen Tätigen als Einkommen anrechnen.