3. Organisatorische und rechtliche Rahmenbedingungen für unsere Übungsleiter*innen

3.5. Anrechnung der Leistungen und Zahlung der Aufwandsentschädigung

Der Vertrag über nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter*in gemäß § 3 Nr. 26 EStG erklärt die notwendigen Schritte zur Dokumentation und Abrechnung Ihrer Tätigkeit.

Der erste Schritt ist die Dokumentation Ihrer Tätigkeiten. Dazu geben Sie auf den vom VSBI gelieferten Tätigkeitsnachweisen neben den Daten zu Klient*in und Helfer*in jeweils das Datum, die Uhrzeit und den Stundenumfang an, sowie eine Zusammenfassung des Inhaltes der Leistungen in wenigen Schlagworten. Achten darauf, dass grundpflegerische Leistungen über unseren Dienst nicht erbracht und abgerechnet werden können. Üblich sind insbesondere die Bereiche Hauswirtschaft und Beschäftigung/ Freizeitgestaltung, eben niedrigschwellige Betreuung.

Die Dokumentation ist jeweils zum Monatsende von Ihnen zu unterzeichnen und von dem/der Klient*in gegenzuzeichnen. Zum Anfang des Folgemonats beginnt dann die Rechnungslegung auf Basis aller eingereichten Tätigkeitsnachweise.

Die Zahlung der Aufwandsentschädigung erfolgt in der Regel mit einer zeitlichen Verzögerung von 3-6 Wochen zwischen dem Einreichen des Tätigkeitsnachweises und der Auszahlung. So lange dauert in der Regel die Bearbeitung der Rechnungen bei den Kostenträgern. Als gemeinnütziger Verein kann der VSBI e.V. keine finanziellen Rücklagen bilden, sondern ist darauf angewiesen, dass zunächst die Bezahlung der Leistungen durch die Pflegekassen erfolgen muss. In Einzelfällen können wir aber von dieser Regel abweichen. Wenn eine zeitnahe Auszahlung der Aufwandsentschädigung für Sie wichtig ist, dann teilen Sie uns dies bitte mit.