8. Behandlungsformen und Pflege der zu betreuenden Menschen

8.2. Aktivierende Pflege

In der Arbeit mit Ihrem/r Unterstützungsnehmer*in mit einem Pflegegrad möchten wir das Konzept der aktivierenden Pflege und Betreuung vorstellen. Dieser Begriff ist gesetzlich verankert und es gibt verschiedene Ausführungen und Konzepte, teilweise auch spezifisch für Krankheitsbilder oder Beeinträchtigungen, wie das von Krohwinkel, Bobath, Böhm und Lazarus.

Aktivierende Pflege

Aktivierende Pflege ist eine Hilfe zur Selbsthilfe und Selbstbestimmung, stärkt die Eigeninitiative, fördert Selbständigkeit und Unabhängigkeit und fördert die Erhaltung und Wiederherstellung von Fähigkeiten.

Der Begriff aktivierende Pflege bezeichnet einen anerkannten und gesetzlich verankerten Pflegegrundsatz zur Betreuung pflegebedürftiger Personen, der als Hilfe zur Selbsthilfe zu verstehen ist. Diese fähigkeitsfördernde und integrierende Pflegeform soll dazu dienen, Betroffene im Umgang mit ihrer Situation zu unterstützen und ihre Alltagskompetenzen und Fähigkeiten so weit wie möglich unter Anleitung einzusetzen.

§2 SGB XI Selbstbestimmung.

„Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen den Pflegebedürftigen helfen, trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Hilfen sind darauf auszurichten, die körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte der Pflegebedürftigen wiederzugewinnen oder zu erhalten.“