8. Behandlungsformen und Pflege der zu betreuenden Menschen

8.3. Abgrenzung zur versorgenden Grundpflege

Die versorgende Grundpflege lässt sich deutlich von der aktivierenden Pflege abgrenzen. Bei der versorgenden Grundpflege geht es primär um die allgemeine Befriedigung der Grundbedürfnisse von Patient*innen, deren Rolle dabei aber zumeist passiv bleibt. Dem/der Pflegebedürftigen werden die meisten Tätigkeiten abgenommen. Diese kompensatorische Pflege führt zu anhaltender bzw. kontinuierlich zunehmender Abhängigkeit und einem langfristig gesteigerten Pflegeaufwand.

Die aktivierende Pflege hingegen motiviert Patient*innen gezielt dazu, im Rahmen ihrer Möglichkeiten eigeninitiativ bei den zu verrichtenden Tätigkeiten mitzuwirken. Das Ziel der aktivierenden Pflege besteht darin, die vorhandenen körperlichen, geistigen, emotionalen und sozialen Fähigkeiten von Patient*innen zu erhalten und zu fördern bzw. verlorene Fähigkeiten zu reaktivieren. Das Ziel dabei ist, eine größtmögliche Eigenständigkeit und damit Lebensqualität zu erreichen. Die Patient*innen sollen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um selbstbestimmt am Leben teilzunehmen und ihren Alltag mitgestalten zu können. Das Ergebnis sind nicht nur physiologische Fortschritte, sondern auch ein gestärktes Selbstwertgefühl und Selbstbewusstsein sowie eine größere Unabhängigkeit der Betroffenen.


Versorgende Betreuung und Pflege

Aktivierende Betreuung und Pflege

kompensatorisch

Mitwirkung

Befriedigung von Grundbedürfnissen

Klient*in wird motiviert, eigeninitiativ im Rahmen der Fähigkeiten mitzuwirken

Klient*in bleibt meist passiv

Aktive Mitbestimmung

Abhängigkeit

Steigert Unabhängigkeit

Gesteigerter Aufwand

Erst Mehraufwand, dann Entlastung

Fähigkeiten gehen verloren

Fähigkeiten sollen erhalten und reaktiviert werden

Ausübung, Abnahme von Tätigkeiten

Anleitungsfunktion zu Tätigkeiten

Unterscheidung zwischen versorgender und aktivierender Betreuung/Pflege