Arbeits- und Gesundheitsschutz
Hier lesen Sie einen Text zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.
2. Arbeitsbedingungen
Hier erfahren Sie etwas über Schadensmeldungen, Arbeitskleidung sowie rückenschönendes Arbeiten.
Im ambulanten Umfeld überschneiden sich die Lebenswelten der Assistenzgeber*innen und Ihr Arbeitsplatz und Einsatzort. Beide Anforderungen haben gleichwertiges Recht. Deshalb stellt die Arbeit im privaten, ambulanten Umfeld immer einen Raum kreativer Kompromisse dar, der allen Belangen und gesetzlich, behördlichen Anforderungen genügen sollte.
Bevor Sie also zur Auftragserfüllung gehen, sollten Sie davon ausgehen können, dass die Verantwortlichen Ihres Unternehmens (Auftragsnehmer*innen) die Bedingungen zur Erfüllung des Auftrages geschaffen und mit den Auftraggeber*innen abgesprochen haben.
Es geht also darum, schon im Vorfeld, in der Planung und Organisation Möglichstes zu tun und bereitzustellen, damit die Risiken für Unfälle und Schäden für alle Beteiligten minimiert, vermieden werden (Prävention).
Sollten Sie trotzdem Feststellungen machen, die Ihrer Pflichterfüllung und Ihrem verantwortungsvollen Handeln entgegenstehen, sollten Sie dies ausreichend kommunizieren. Wenn es Ihren Klient*innen möglich ist auf einfachem Wege darauf einzugehen und Abhilfe zu schaffen, ist es direkt kommuniziert. Kann es so nicht geklärt werden, liegt es in der Verantwortung Ihre/r Vorgesetzten abzustimmen, welche Möglichkeiten bestehen, die Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Erst durch Ihre Rückmeldungen geben Sie Ihrem Unternehmen die Möglichkeit ganz praktisch den theoretischen Anforderungen gerecht zu werden.
Beispiel:
Pflegemittel zum Verbrauch
In der Regel erhält jede/r Assistenznehmer*in, bei bescheinigtem Pflegegrad notwendige Desinfektionsmittel,
Schutzschürzen, Handschuhe…. Hierbei handelt es sich um Produkte im Wert von 40€, jeden
Monat. Grundsätzlich besorgt sich jede/r, bei seinem/ihrem Dienstleister der Wahl (Apotheke, Sanitätshaus, …) die
Produkte, die er/sie braucht. Manche haben diese Organisation an den Dienst
übergeben. Wichtig ist also, dass Sie wissen, was es da alles gibt, wo und über wen Sie
es bekommen können, um sich und andere zu schützen.
Alles was nicht zu diesem „Paket der Pflegemittel zum Verbrauch“ gehört, Sie aber benötigen, ist an Ihren Ansprechpartner*in/Vorgesetzten zu richten, im Rahmen dessen/deren Verantwortung für Ihren Arbeits- und Gesundheitsschutz.