Verhalten in Notfall- oder Krisensituationen
2. Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst
Für dringende gesundheitliche Beschwerden steht Ihnen der kassenärztliche Bereitschaftsdienst zur Verfügung.
Mit allen akuten gesundheitlichen Beschwerden, mit denen Sie zu Sprechstundenzeiten eine Arztpraxis aufsuchen würden, aber die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag warten kann, können Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer des jeweiligen Bundeslandes wenden.
Nach medizinischer Notwendigkeit kann eine vorläufige Versorgung in der Praxis des/der diensthabenden Ärzt*in, einer Bereitschaftspraxis oder als Hausbesuch erfolgen. Mitunter genügt auch eine telefonische Beratung. Im ärztlichen Bereitschaftsdienst gibt es keine vorgegebenen Hilfsfristen. Über die Reihenfolge der Hausbesuche entscheidet der/die diensthabende Ärzt*in nach medizinischen Gesichtspunkten. Kommt es zu einem Hausbesuch durch den ärztlichen Bereitschaftsdienst, steht an erster Stelle die Entscheidung, ob der/die Patient*in weiterhin ambulant versorgt werden kann oder in eine Klinik eingewiesen wird. Ist Letzteres nach medizinischer Einschätzung nicht nötig, kann durch Maßnahmen des/der Bereitschaftsärzt*in z.B. Verordnung von Medikamenten, medizinischen Empfehlungen, o.ä. sichergestellt werden, dass der/die Patient*in am nächsten Tag eine/n Ärzt*in in der Praxis aufsuchen kann.
Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst Tel.: 116 117